Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1. Auftrag - Zustandekommen
eines Auftrages
1.1. Der Auftrag kommt immer erst nach vollständiger Einigung
und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner
handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung
per e-mail ist verbindlich.
1.2. Die Nutzung / Fahrt der gebuchten Limousine wird durch
einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt.
Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in
Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurückgesendet
wurde und die vereinbarte Anzahlung im Voraus innerhalb der
vereinbarten Frist auf unserem Konto eingegangen ist. In der
Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens
5 Tage vor Auftragstermin gebucht sein! Bei kurzfristigen Buchungen
gelten auch schriftliche Vereinbarungen. Eine Beförderungspflicht
besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet
werden und sich auf Nachfrage ausweisen können.
1.3. Stornierung des Vertrages
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden.
Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen
fällig:
Storno bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 25 % des Gesamtbetrages,
Storno bis 1 Woche vor Auftragsdatum: 50 % des Gesamtbetrages,
bis 48 Stunden vor Aufragsdatum: 100%.
Nichtangetretene Touren ohne Absage werden mit 100% berechnet!
Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten
Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz
oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
1.4. Kautionshinterlegung
Die Kaution wird individuell von uns festgelegt und wird nach
Auftragsdurchführung unverzüglich zurücküberwiesen.
Die Kaution dient zum Schutz vor Schäden durch grobe Verhaltensfehler.
Sie beträgt in der Regel 100,- bis 500,- EUR. Der Mieter
hat seine mitfahrenden Gäste / Mitfahrer über die
Verhaltensregeln dieser AGBs zu informieren, im Besonderen über
die Handhabung mit technischen Ausrüstungen und zum Rauchverbot
(siehe auch Punkt 2-4). Verstöße gegen unsere AGBs
führen zur Einbehaltung der Kaution.
1.5. Anzahl der Fahrgäste
Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert
und ist Abhängig von Statur und bequemlichkeitsempfinden
des Fahrgastes. Die Angabe der max. Personenzahl ist deshalb
unverbindlich und nur unter günstigsten Bedingungen gewährleistet.
Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern,
wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen.
§ 2. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste
die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht.
2.1. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten,
der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren Durchführung
der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste
bemüht.
2.2. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen
während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus
dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen
zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien.
2.3. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst
bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser
Personal erforderlich. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf
die Handhabung der Geräte erklären.
§ 3. Rauchen
Rauchen ist im Fahrgastraum der Stretchlimousine verboten. Falls
in Ausnahmefällen das Rauchen erlaubt wird, ist eine Kaution
von 500,00 EUR zur Vorauszahlung fällig, die im Fall der
Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze oder Verkleidungen
oder im Velour des Teppich für evtl. geltend gemachte Ansprüche
als Anzahlung dient! Die Kosten müssen vollständig
vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall
während der Reparatur! Die Kaution wird nach vollständiger
Schadensregulierung durch den Verursacher/Mieter zurück
überwiesen.
§4 Mitbringen von Speisen und Getränken
4.1. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht.
4.2. Alkoholische Getränke / Bordbar
Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht
und an Bord verzehrt werden. (Bargebühr 15 Euro)
Die Bestückung der Bar kann individuell vorher zum Festpreis
abgesprochen werden.
§ 5 Zusätzliche Bestimmungen für Langzeitvermietung
mit oder ohne Chauffeur
Bei Langzeitmiete ab 1 Woche (7 Arbeitstage) wird zusätzlich
zum Fahrpreis eine Kaution in Höhe von 1/3 des Fahrpreises
fällig. Verlängerung des Vertrages ist nach Absprache
und Verfügbarkeit möglich.
5.1 Mieten ohne Chauffeur
Grundsätzlich wird die Limousine von uns zum vereinbarten
Standort gebracht und dort wieder abgeholt. Es ist dem Mieter
nicht gestattet das Fahrzeug selbst zu fahren, Personen zu befördern/fahren
und/oder die Limousine ohne Absprache weiter zu vermieten (Untervermietung).
5.2 Mieten mit Chauffeur
Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur zur Langzeitmiete buchen,
steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 8 Stunden, mit halbstündiger
Pause nach jeweils 4 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise
dürfen wir mehrere Chauffeure für eine Mietzeit einsetzen.
Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache
vom Mieter für den Chauffeur angemessen zu übernehmen.
§ 6. Grundsätzliches und Gerichtsstand
Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von
ihm gebuchte Limousine sobal die Anzahlung eingegangen ist.
Wir sind jedoch berechtigt, eine andere, gleichwertige Limousine
zur Verfügung zu stellen. Gerichtsstand ist Berlin. Wir
leiten Aufträge, die wir nicht selbst bedienen können,
an Partnerunternehmen weiter. Es gelten dann die AGBs der jeweiligen
ausführenden Unternehmen.
Stand: Berlin 2007